Mitgliedschaft
Was heißt Mitgliedschaft?
Du wirst Mitglied, indem du dich finanziell oder mit Wald/Flächen an der Genossenschaft beteiligst.
Für das Geld oder den Wald erhältst du Geschäftsanteile an der Genossenschaft.
Du bist schließlich ideell Besitzer eines Waldes!
Wie kann ich Mitglied werden?
Dazu beantragst du deinen Beitritt mit einem Formular. Dieses und weitere Informationen dazu findest du hier: Der Weg zur Mitgliedschaft – Bürgerwald Münsterland eG (buergerwald-muensterland.de)
Sobald du mindestens einen Geschäftsanteil zeichnest und der Beitritt zugelassen ist, bist du Mitglied der Genossenschaft.
Wie hoch ist ein Geschäftsanteil?
Ein Geschäftsanteil beträgt 500 €
Wie viele Geschäftsanteile kann ich zeichnen?
Die Satzung sieht da keine Einschränkung vor. Der Vorstand beschließt die Zulassung jedes Beitritts individuell. Grundsätzlich gilt: In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.
Kann ich als Nicht-Münsterländer Mitglied werden?
Die Satzung sieht keine Einschränkung dazu vor. Unser Ziel ist dennoch eine Beteiligung an den regionalen Wäldern zu erreichen. Wir freuen uns, wenn ihr als Mitglied an der Generalversammlung teilnehmt und den Bürgerwald vor Ort erleben könnt.
Kann ich für meine Enkel/Neffen/Kinder Anteile zeichnen?
Das ist möglich und eine schöne Idee. Wir sprechen auch von einem Generationenvertrag mit der Zukunft – da passt das sehr gut! Wichtig ist, dass die gesetzlichen Vertreter auf dem Beitrittsformular mit unterschreiben und dazu auch die Ausweiskopie einreichen.
Beitrittsformular
Wie fülle ich das Beitrittsformular aus?
Hier findest du Hinweise zum Beitrittsformular: Der Weg zur Mitgliedschaft – Bürgerwald Münsterland eG (buergerwald-muensterland.de)
Was bedeuten „weitere Zahlungspflichten“?
Die Generalversammlung kann Eintrittsgelder oder laufende Beiträge beschließen. Dabei würde auch Höhe und Datum festgelegt. Gem. Satzung §12 f und g ist es eine Pflicht des Mitglieds, diese Zahlungen zu leisten. Mit diesem Punkt bestätigt der Beitretende, dass er sich dessen bewusst ist und dem zustimmt.
Hinweis: Aktuell sind keine Eintrittsgelder der laufende Beiträge beschlossen oder geplant. An dem Beschluss würdest du also als Mitglied aktiv mitwirken
Gremien
Wo/Wie nehme ich als Mitglied teil?
Zum einen gibt es mindestens jährlich eine Generalversammlung, zu der alle Mitglieder eingeladen sind.
In der Generalversammlung werden Beschlüsse gefasst, da kannst du mitentscheiden, welche Aktivitäten die Bürgerwald Münsterland eG in nächster Zukunft unternimmt.
Darüber hinaus kannst du bei Aktivitäten, Pflanzaktionen und anderen Events mitwirken.